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28,- DM Monatsbeitrag und keine Aufnahmegebühr!

Die Zahl der Zauberer unter den deutschen Studiobetreibern scheint in den letzten Monaten zu wachsen.

Oft erkennt man jedoch schon bei näherem Hinsehen, daß sich solche Angebote als fauler Zauber entpuppen. Ein kleines Sternchen an der Monatsgebühr erklärt unten im Kleingedruckten, daß ich für die 28,- DM Monatsgebühr das Studio den ganzen Monat nur Dienstag von 9.00 bis 11.00 Uhr und Donnerstag von 10.00 bis 12.00 Uhr nutzen darf.

Wenn ich dann als Berufstätiger, der zu diesen Zeiten natürlich arbeitet, nach den Gebühren für eine unbeschränkte Nutzung der Anlage frage und einen Preis zwischen 60,- und 100,- DM höre, bin ich zunächst desillusioniert.

Daß solche und als Bauernfängerei berechnete Angebote nicht gerade dazu geeignet sind, den guten Ruf der Fitnessbranche zu fördern, ist wohl jedem klar.

Es mag sein, daß Studios, die keine Betreuung ihrer Mitglieder bieten und ansonsten mit einer dünneren Personaldecke arbeiten, anders kalkulieren können, als Studios, die eine Rundum-Betreuung ihrer Mitglieder sicherstellen. Für jedermann ist die folgende Rechnung leicht nachzuvollziehen:

Für die Herstellung und Einrichtung einer guten Anlage von z.B. 1000 qm muß mit 1.000,- DM/m2 also insgesamt 1 Million DM gerechnet werden.

Der Break-even-point im direkten Kostenbereich einer solchen Anlage bei einem Kaltmietpreis von 15,- DM/qm liegt inkl. Personal, Energie, Werbung etc. bei ca. 75.000,- DM. Jährlich 200.000,- DM Abschreibungssumme etc. erhöhen den Break-even auf über 90.000 DM.

Es läßt sich also sicher sagen, daß der Betreiber einer solchen Anlage bis zum Erreichen des 1000sten Mitgliedes jeden Monat Geld mitbringen muß, falls seine durchschnittliche Monatsgebühr unter 100,- DM liegt. Falls diese Anlage auf die kaum erreichbare Auslastung von 2.000 Mitglieder käme, würde der Break-even-point durch höhere Verwaltungskosten, Energie, Trainer etc. auf weit über 100.000,- DM steigen.

Eine Monatsgebühr von 60,- DM in der dann jeweils noch 15 % MwSt. stecken, würde den Betreiber dieser Anlage nur schwerlich am Leben erhalten. Falls also die Monatsgebühr einer Anlage im Fitnessbereich unter 70,- DM liegt, muß folglich an anderer Stelle gespart werden.

Es gibt Anlagen, in welchen der Betreiber oder seine Familie selber putzt, die Buchführung macht, die Getränke ausschenkt und die Programme schreibt.

Wenn hier diese Arbeitsleistungen nicht berücksichtigt werden, so sind andere Gebühren denkbar.

In Anlagen, die jedoch mit einem großen Personalstab und aufwendigen Einrichtungen, zusätzlich großen Naßbereichen, zusätzlich kostenlosen Kursprogrammen etc. arbeiten, muß die Monatsgebühr bei sauberer Kalkulation inzwischen irgendwo bei 100,- DM anfangen, damit diese Leistungen geboten werden können und dem Studiobetreiber das Überleben gesichert ist.

Aus "FITNESS-MARKT", Ausgabe 1/97, Seite 51

 

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